Sterbehilfe darf kein Geschäft werden

Der Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Burkert unterstützt den Gesetzentwurf von Kerstin Griese, Eva Högl und anderen Abgeordneten zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Der fraktionsübergreifende Gruppenantrag sieht vor, eine auf Wiederholung angelegte Beihilfe zum Suizid zu verbieten.

  • von  Martin Burkert
    11.06.2015
  • Beiträge [Partei], Bundestag

In erster Linie soll mit dem Entwurf eine gesellschaftliche Normalisierung von kommerzieller Sterbehilfe unterbunden werden. Es ist weder ein Totalverbot vorgesehen, noch lässt der Entwurf Spielraum für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu. 

 

Martin Burkert, MdB betont: „Niemand darf sich durch Angebote des assistierten Suizids unter Druck gesetzt fühlen. Besonders alte und kranke Menschen könnten sich zu einem Suizid gedrängt fühlen. Das muss in jedem Fall verhindert werden“.

 

Angehörige und nahestehende Personen, die nicht geschäftsmäßig handeln, sind von der Strafbarkeit ausgenommen.

Damit bleiben bisher bestehenden Regelungen weitgehend unangetastet. 

 

Im Bundestag soll der Entwurf erstmals Anfang Juli behandelt werden.