Deutsches Institut für Menschenrechte bleibt unabhängig

Am Mittwoch hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine solide gesetzliche Grundlage stellt. Gabriela Heinrich, SPD-Bundes­tags­abgeordnete für Nürnberg-Nord, weist auf die internationale Bedeutung hin, die der Gesetzentwurf mit sich bringt

  • von  Gabriela Heinrich
    19.03.2015
  • Beiträge [Partei], Gabriela Heinrich

Mit dem Gesetzentwurf soll das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) unabhängig bleiben und die internationale Bestnote behalten. „Ein unabhängiges Institut, das sich mit den Menschenrechten im In- und Ausland beschäftigt, wird dem guten Ruf gerecht, den Deutschland in Menschenrechtsfragen international innehat. Ein unabhängiges Institut stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir die Durchsetzung der Menschenrechte in anderen Ländern einfordern“, erklärt Heinrich. Sie freue sich, dass die SPD sich in der Großen Koalition mit dem Gesetzentwurf durchsetzen konnte.

Mit der Bestnote, dem sogenannten A-Status sind wichtige Mitwirkungs­rechte in Gremien der Vereinten Nationen verbunden. "Man stelle sich vor: Deutschland hat den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat, aber sein nationa­les Menschenrechtsinstitut wird gleichzeitig herabgestuft. Wir würden in den internationalen Organisationen deutlich an Glaubwürdigkeit verlieren", so Heinrich. Der Gesetzentwurf setzt ein wichtiges menschenrechts­politisches Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Eine Stärkung der Unabhängigkeit erfährt das DIMR dadurch, dass es künftig aus dem Haushalt des Bundestages finanziert wird. "Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist international und national hervorragend angesehen. Ich hoffe, dass sich für den Gesetzentwurf im Bundestag eine ebenso breite Mehrheit finden wird, wie es bei der Gründung des Instituts im Dezember 2000 der Fall war", so Heinrich.