Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 8,84 Euro

SPD-Vorsitzender begrüßt Schritt in die richtige Richtung

  • von  Thorsten Brehm
    01.01.2017
  • Beiträge [Partei], Thorsten Brehm

SPD-Vorsitzender Thorsten Brehm

Nach der erfolgreichen Einführung steigt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. „Eine gesetzliche Lohnuntergrenze war dringend nötig. Von daher war die Einführung im Jahr 2015 ein sozialpolitischer Meilenstein, für den die SPD aus gutem Grund jahrelang gekämpft hat“, unterstreicht Nürnbergs SPD-Vorsitzender Thorsten Brehm die Haltung seiner Partei. „Fast vier Millionen Frauen und Männer haben dadurch mehr Geld in der Tasche. Dass nun erstmals eine Erhöhung stattfindet, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist nicht geschenkt, sondern verdient.“
 
Ginge es nach dem Sozialdemokraten, wäre der Zuwachs sogar noch deutlicher ausgefallen. Betroffene, die eine Vollzeitstelle haben, werden nun monatlich rund 55 Euro mehr auf dem Lohnzettel haben. „Das derzeitige Mindestlohnniveau reicht aber nicht aus, um eine ganze Familie zu ernähren. Viele Haushalte mit Kindern leben häufig am Existenzminimum und brauchen weitere staatliche Sozialleistungen. Diese Lohnarmut führt überdies zwangsläufig zur Altersarmut, weil die Rentenansprüche zum Leben nicht reichen“, gibt Brehm zu bedenken und hofft deshalb, dass die Tarifbindung von Unternehmen zunimmt und die Beschäftigten auskömmliche Tariflöhne erhalten.
 
Führ einen wichtigen Baustein hält der SPD-Vorsitzende zudem die neuen Regeln für Leiharbeit und Werkverträge, die den Missbrauch und das Umgehen von Arbeitsstandards verhindern sollen. Die Leiharbeit soll nun durch die neue Höchstdauer und den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auf ihre eigentliche Funktion zurückgeführt werden, nämlich Belastungsspitzen abzudecken.
 
Die Mindestlohnkommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Entscheidung innerhalb der Kommission, die sich aus Wissenschaftlern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, ist einstimmig gefallen.