Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern
Nürnberger DGB- und SPD-Chef fordern zügige Umsetzung des Koalitionsvertrags

Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit vorzugehen. „Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, den Absichten nun auch konkrete Gesetzesinitiativen folgen zu lassen“, meint DGB-Chef Stephan Doll. Zusammen mit Nürnbergs SPD-Vorsitzenden Thorsten Brehm fordert er einen zeitnahen Vorschlag aus Berlin.
Mit Unverständnis reagieren die beiden auf Stimmen aus dem CSU-Parteivorstand, die das Vorhaben ausbremsen wollen. „Im Koalitionsvertrag wird klar festgehalten, dass rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert werden müssen“, unterstreichen die beiden. „Diese Verabredung muss gelten!“ Nach ihrer Ansicht gibt es immer noch zu viele Fälle, bei denen in Firmen mit Werkverträgen ordentliche Anstellungsverhältnisse umgangen werden sollen.
Um stärker gegen den Missbrauch vorgehen zu können ist es nach Meinung von Brehm erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren. „Die Organisation muss effektiv gestaltet und im ausreichenden Umfang personalisiert werden“, fordert Brehm. „Die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sind zudem sicherzustellen.“ Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden war zudem angedacht, die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich festzuschreiben.
Handlungsbedarf sieht DGB Chef Doll zudem beim Thema Leiharbeit. „Diese dient häufig leider keineswegs der Abdeckung von Arbeitsspitzen, sondern verdrängt reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Außerdem zeigen neueste Untersuchungen, dass Menschen in prekärer Beschäftigung häufiger unter psychischen Erkrankungen leiden und Beziehungen schneller zerbrechen“, kritisiert der Gewerkschafter.
Die Bundesregierung hatte vor, eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festzulegen. Die Koalitionspartner waren sich überdies darüber einig, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden. Zur Erleichterung der Arbeit der Betriebsräte sollte gesetzlich klargestellt werden, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten grundsätzlich zu berücksichtigen sind.
In den Augen von Doll und Brehm wären diese Schritte in die richtige Richtung. „Jetzt müssen Regierung und Parlament zügig in die Umsetzung gehen“, so die beiden.








