Sterbehilfe darf kein Geschäft werden

Im Bundestag werden an diesem Donnerstag die fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe zur Sterbebegleitung beraten. Der Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Burkert hat den Gesetzentwurf von Kerstin Griese, Eva Högl und anderen Abgeordneten zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ mitgezeichnet.

  • von  Martin Burkert
    01.07.2015
  • Beiträge [Partei], Bundestag

Der Gruppenantrag sieht vor, eine auf Wiederholung angelegte Beihilfe zum Suizid zu verbieten. In erster Linie soll mit dem Entwurf eine gesellschaftliche Normalisierung von kommerzieller Sterbehilfe unterbunden werden. Es ist weder ein Totalverbot vorgesehen, noch lässt der Entwurf Spielraum für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu.

Martin Burkert, MdB betont: „Niemand darf sich durch Angebote des assistierten Suizids unter Druck gesetzt fühlen. Besonders alte und kranke Menschen könnten sich zu einem Suizid gedrängt fühlen. Das muss in jedem Fall verhindert werden“.

Angehörige und nahestehende Personen, die nicht geschäftsmäßig handeln, sind von der Strafbarkeit ausgenommen.

Damit bleiben bisher bestehenden Regelungen weitgehend unangetastet.