ÖPP darf keine Einbahnstraße sein!

ÖPP-Projekte darf es im Verkehrsbereich nur unter strengen Bedingungen geben. Der Koalitionsvertrag legt dies klar fest.

  • von  Martin Burkert
    29.05.2015
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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat eine Liste von zehn neuen ÖPP-Autobahnprojekten vorgelegt. Demnach soll der Staat mit privaten Investoren zehn Bun­desstraßen ausbauen und betreiben.

 

Martin Burkert erklärt: „Im Koalitionsvertrag wurden für ÖPP-Projekte klare Vorgaben festgelegt und es bleibt dabei: Diese sollen nur dann initiiert werden, wenn sich nachweisbare Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand ergeben. ÖPP darf keine Einbahnstraße sein! 

 

Der Bundesrechnungshof hatte bereits in einem Bericht 2014 festgestellt, dass laufende ÖPP-Projekte oft teurer sind, als wenn sie staatlich gebaut werden.

 

Weiter stellt Martin Burkert fest: „In der aktuellen Darstellung werden die kritischen Aspekte von ÖPP oft zu wenig betrachtet. Ich erwarte eine umfassende Einzelprüfung der neuen ÖPP-Straßenprojekte. Ein besonderes Augenmerk liegt für mich als bayerischer Politiker hierfür auf den zwei ÖPP-Projekten in Bayern, der A3 zwischen Biebelried und Fürth/Erlangen sowie der A8 zwischen Rosenheim bis zur österreichischen Grenze.“  

 

Abschließend erklärt Martin Burkert: „Eine nur für Autobahnen zuständige Finanzierungsgesellschaft oder deren Teilprivatisierung ist für mich nicht vorstellbar. Für die bayerische SPD werde ich hierfür auch in den Dialog mit Staatsminister Joachim Herrmann treten.“